Mobile Dieseltankanlagen

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Mobile Dieseltankanlagen

Die wichtigsten Bestimmungen für mobile Diesel Tankanlagen

Mobile Tankstationen für Dieselkraftstoff werden in vielen Betrieben eingesetzt. Die gesetzlichen Grundlagen werden in der ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) und dem GGBefG (Gefahrgutbeförderungsgesetz) geregelt. Wird der Behälter als ortsfeste Tankstation eingesetzt, gelten die Regeln für Eigenverbrauchstankstellen

Verwendung von mobilen Dieseltankanlagen bzw. Benzintankanlagen / IBC

Nach den Gefahrgutvorschriften gibt es die mobilen Tankanlagen gar nicht. Es handelt sich hierbei um Großpackmittel (IBC). Die Abkürzung IBC steht für Intermediate Bulk Container. IBC werden in verschiedenen Branchen für die Beförderung und die Lagerung, unter anderem von gefährlichen Gütern, eingesetzt. Sie werden mit flüssigen oder rieselfähigen Produkten, aber auch für lose Schüttung befüllt. Dazu gehören z. B. Kraftstoffe für die Betankung von Maschinen, Chemikalien, Abfallstoffe, Stäube, aber auch Lebensmittel, Kosmetik und Pharmazeutika. IBC umfassen ein Volumen von bis zu 3.000 Litern.

Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Unterabschnitt 1.1.3.1 c) ADR – Handwerkerregelung

Werden alle Freistellungsvoraussetzungen nach 1.1.3.1 c) ADR beachtet, erfolgt eine komplette gefahrgutrechtliche Freistellung, d.h. Gefahrgutvorschriften finden keine Anwendung mehr. Dies bedeutet für Land- und Forstwirtschafts-, Landschaftsbau- und Handwerks-Betriebe eine große Erleichterung, da sie die ansonsten für das Gefahrgut geltenden Bestimmungen nicht mehr anwenden müssen.

Es handelt sich dabei um: Verwendung einer bauartgeprüften Verpackung - Nichtbeachten von Kennzeichnungs und Bezettelungsvorschriften - Wegfall der Ausrüstungspflicht mit einem Feuerlöschgerät - Wegfall der Mitführpflicht eines Begleitpapiers (hier: Beförderungspapier)
Für die Praxis bedeutet diese Regelung eine wesentliche Erleichterung, da,gemäß RSEB 1-5.1 (Richtlinien zur,Durchführung der Gefahrgutverordnung,Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt),Lieferungen zum direkten Verbrauch bis,max. 450 Liter von den Vorschriften der,ADR befreit sind. Beförderungen zum direkten Verbrauch bedeutet, dass bis,zu 450 l auch im PKW zur Maschine gefahren werden dürfen. Sie dürfen dort, nicht abgestellt werden, sondern werden, sofort vertankt und verbraucht.

Prüfung oder Inspektion

Bei den mobilen Dieseltankstellen oder mobilen-Dieseltrolley's handelt es sich aus gefahrgutrechtlicher Sicht überwiegend um sogenannte Großpackmittel, auch IBC genannt. Der Hersteller selbst verwendet für diese Dieseltankanlagen zum Teil andere Bezeichnungen, wie z. B. Container oder Tank. Diese aus dem Gefahrgutrecht bekannten Bezeichnungen haben aber nichts mit der tatsächlich zutreffenden gefahrgutrechtlichen Verpackungsdefinition, nämlich Großpackmittel / IBC, zu tun.

An den verwendeten mobilen Dieseltankanlagen wird leider oftmals keine Prüfung oder eine Inspektion durch eine von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) anerkannten Inspektionsstelle für Großpackmittel (IBC), durchgeführt. Derartige Prüfungen und Inspektionen werden durch Verordnungen und Gesetze wie das ADR (Accord européen relatif au transort international des marchandises Dangereuses par Route), die GGVSEB und das GGBefG (Gefahrgutbeförderungsgesetz) vorgeschrieben und zwar jeweils in Abständen von 2 ½ und 5 Jahren – ab Herstellungsdatum.

Kontrollieren Sie doch einmal das Typenschild Ihrer mobilen Dieseltankanlage. Ist die letzte eingeschlagene Prüfung/Inspektion länger als 2½ Jahre her, so sollten Sie schnellstmöglich eine Prüfung/Inspektion durch eine anerkannte Inspektionsstelle durchführen lassen!

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Cube Mobil und Lagertank 980 Liter mit Elektropumpe
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Zugelassen für den Transport nach ADR Wiederkehrende Prüfung nach 2 1/2 Jahren gem. ADR 6.5.4.4.1 b) und ADR 6.5.4.4.2 b).*** Zugelassen als Lagertank mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-40.21-589 kompakte Bauform, einfach zu...
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Nettopreis: € 2.415,00
Cube Mobil und Lagertank 980 Liter ohne Pumpe mit Schnellkupplung
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Zugelassen für den Transport nach ADR Wiederkehrende Prüfung nach 2 1/2 Jahren gem. ADR 6.5.4.4.1 b) und ADR 6.5.4.4.2 b).*** Zugelassen als Lagertank mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-40.21-589 kompakte Bauform, einfach zu...
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Nettopreis: € 2.035,00
Cube Mobil und Lagertank 980 Liter mit Handpumpe
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Nettopreis: € 2.275,00
Dieseltrolley mit Elektropumpe Centri SP30 und CAS Akku und AZV
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Dieseltrolley 60l und 100l zulässig für den Transport zum unmittelbaren Verbrauch nach ADR 1.1.3.1c) Behälter aus Polyethylen mit integriertem Handgriff und Tragegriffen Füllstutzen mit integrierter Be- und Entlüftung Entnahmeleitung mit...
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Dieseltank DT-Mobil Easy mit CAS Akkusystem & Klappdeckel
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DT-Mobil Easy mit ADR-Zulassung Zugelassen für den Transport nach ADR. Wiederkehrende Prüfung nach 2½ Jahren gem. ADR 6.5.4.4.1b) und ADR 6.5.4.4.2b).*** Komplett montiert. Elektropumpe Cematic 3000/18, 18 V, 40 l/min total mobil und...
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DT Mobil Easy Generatortank
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Die innovative Diesel- und Heizöl-Tankanlage mit einer Vielzahl an Vorteilen. Transportfreundlich durch robusten Aufbau, Verzurr-Möglichkeit und Unterfahrbarkeit. 980 Liter: zugelassen für den Transport nach ADR* 210 und 440...
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DT Mobil Easy für Pick-up 210 l - Mobile Dieseltankanlage
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Mobile Tankanlage DT-Mobil Easy 210 Liter nach ADR
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DT-Mobil Easy zulässig für Transport zum unmittelbaren Verbrauch nach ADR 1.1.3.1 c) Behälter 210 l Polyethylen, einwandig Zapfpistolenhalter integriert Füllstutzen integriert integrierte Belüftung mit Druckentlastung integrierte...
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Mobile Tankanlage DT-Mobil Easy 440 Liter nach ADR
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Mobile Dieseltankstation DT-Mobil Easy zulässig für Transport zum unmittelbaren Verbrauch nach ADR 1.1.3.1 c) Behälter 440 l Polyethylen, einwandig Zapfpistolenhalter integriert Füllstutzen integriert integrierte Belüftung mit...
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Nettopreis: € 745,00
DT-Mobil Easy Combi 440-50 l Diesel & AdBlue® Tank mit Klappdeckel
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Behälter 440 Liter für Diesel und 50 Liter für AdBlue® Polyethylen, einwandig Zapfpistolenhalter integriert Füllstutzen integriert integrierte Belüftung mit Druckentlastung integrierte Staplertaschen und Tragegriffe integrierte...
ab € 1.818,00 *
Nettopreis: € 1.515,00
DT-Mobil Easy Combi 850-100 l Diesel & AdBlue® Tank
DT-Mobil Easy Combi 850-100 l Diesel & AdBlue®...
Behälter 850/100 l Polyethylen, einwandig (Diesel-/AdBlue®-Tank) integrierte Schwallwand Zapfpistolenhalter integriert Füllstutzen integriert integrierte Belüftung und Druckentlastung integrierte Staplertaschen integrierte Tragegriffe...
ab € 2.964,00 *
Nettopreis: € 2.470,00
DT-Mobil PRO ST Combi Diesel & AdBlue® Tank
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Ausführungen ST mit Innentank für Diesel aus 3 mm Stahlblech lackiert Zulassung zeitlich unbegrenzt Ausführungen Basic leistungsfähige Elektropumpe 4 m Befüllschlauch DN 25 (ohne Schlauchaufroller, Zähler und Filter)...
ab € 7.644,00 *
Nettopreis: € 6.370,00
Dieseltank DT-Mobil Easy mit Elektropumpe 12V und Zapfpistole mit ADR-Zulassung
Dieseltank DT-Mobil Easy mit Elektropumpe 12V...
mit ADR Zulassung mit Elektropumpe 12 V, 40l/min und Automatik-Zapfpistole zugelassen für den Transport nach ADR Wiederkehrende Prüfung nach 2 ½ Jahren siehe ADR 6.5.4.4.1 b komplett montiert Behälter einwandig mit Kranösen Größe 460 l...
ab € 1.410,00 *
Nettopreis: € 1.175,00
Dieseltank DT-Mobil Easy mit Handpumpe, Zapfventil und Klappdeckel mit ADR
Dieseltank DT-Mobil Easy mit Handpumpe,...
mit ADR Zulassung mit Handpumpe, zapfventil und Klappdeckel Handpumpe 25 l/min, 2,7 m Abgabeschlauch und Zapfventil zugelassen für den Transport nach ADR Wiederkehrende Prüfung nach 2 ½ Jahren siehe ADR 6.5.4.4.1 b komplett montiert...
€ 1.092,00 *
Nettopreis: € 910,00
Dieseltank & Schmierstofftank Multi-Tank
Dieseltank & Schmierstofftank Multi-Tank
zugelassen für den Transport nach ADR Einzeltank aus HDPE mit integrierter verzinkter Stahlblech-Auffangwanne Verwendung als Dieseltank mit fest verbundener Stahlblechpalette zum Unterfahren mit Gabelstaplern oder Hubwagen von vier...
ab € 1.056,00 *
Nettopreis: € 880,00
Dieseltank DT-Mobil doppelwandig lackiert mit abschließbarer Pumpenhaube
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mit abschließbarer Pumpenhaube doppelwandig lackiert Einzeltankanlage für den mobilen Einsatz im Freien und im Gebäude Zulassung zeitlich unbegrenzt zugelassen nach ADR zum Transport Inhalt 980 Liter, somit unter der Freigrenze von 1000...
€ 5.172,00 *
Nettopreis: € 4.310,00
Dieseltank DT-Mobil doppelwandig lackiert ohne Pumpenhaube
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ohne Pumpenhaube doppelwandig lackiert Einzeltankanlage für den mobilen Einsatz im Freien und im Gebäude Zulassung zeitlich unbegrenzt zugelassen nach ADR zum Transport Inhalt 980 Liter, somit unter der Freigrenze von 1000 Litern...
€ 4.668,00 *
Nettopreis: € 3.890,00
Dieseltank DT-Mobil doppelwandig feuerverzinkt mit abschließbarem Pumpenschrank
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mit abschließbarem Pumpenschrank Doppelwandig feuerverzinkt komplett montiert ohne Pumpe usw. für den mobilen Einsatz im Freien und im Gebäude Zulassung zeitlich unbegrenzt zugelassen nach ADR zum Transport Inhalt 400, 600 oder 980...
ab € 5.166,00 *
Nettopreis: € 4.305,00
Dieseltank DT-Mobil dopelwandig feuerverzinkt mit abschließbarer Pumpenhaube
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mit abschließbarer Pumpenhaube Doppelwandig feuerverzinkt komplett montiert ohne Pumpe usw. für den mobilen Einsatz im Freien und im Gebäude Zulassung zeitlich unbegrenzt zugelassen nach ADR zum Transport Inhalt 400, 600 oder 980 Liter,...
ab € 5.094,00 *
Nettopreis: € 4.245,00
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mit ADR Zulassung mit Elektropumpe 24V, 40l/min und Automatik-Zapfpistole zugelassen für den Transport nach ADR Wiederkehrende Prüfung nach 2 ½ Jahren siehe ADR 6.5.4.4.1 b komplett montiert Behälter einwandig mit Klappdeckel Größe 200 l...
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Nettopreis: € 1.175,00
Dieseltank DT-Mobil Easy ohne Pumpe und Schnellkupplung mit ADR-Zulassung
Dieseltank DT-Mobil Easy ohne Pumpe und...
mit ADR Zulassung ohne Pumpe, mit Schnellkupplung für Fahrzeuge mit integrierter Saugpumpe zugelassen für den Transport nach ADR Wiederkehrende Prüfung nach 2 ½ Jahren siehe ADR 6.5.4.4.1 b komplett montiert Behälter einwandig mit...
ab € 1.278,00 *
Nettopreis: € 1.065,00
Dieseltank DT-Mobil liegend
Dieseltank DT-Mobil liegend
doppelwandig stabiler Schaukasten einbruchsicher Einzeltankanlage für den mobilen Einsatz im Freien und im Gebäude mit Zulassungs-Nr. PA-06-W 187 Zulassung zeitlich unbegrenzt zugelassen nach ADR zum Transport Größe 980 l zugelassen als...
ab € 7.818,00 *
Nettopreis: € 6.515,00
Mobile Dieseltankanlage DT-Mobil Easy 125 l nach ADR
Mobile Dieseltankanlage DT-Mobil Easy 125 l...
DT-Mobil Easy zulässig für Transport zum unmittelbaren Verbrauch nach ADR 1.1.3.1 c) komplett montiert 125 l Polyethylen einwandig Zapfpistolenhalter integriert Füllstutzen integriert integrierte Belüftung mit Druckentlastung integrierte...
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Nettopreis: € 645,00
Dieseltrolley & Heizöltrolley mit Schnellkupplung
Dieseltrolley & Heizöltrolley mit Schnellkupplung
zulässig für den Transport zum unmittelbaren Verbrauch nach ADR 1.1.3.1 c Behälter aus Polyethylen mit integriertem Handgriff und Tragegriffen Füllstutzen mit integrierter Be- und Entlüftung Trolley 100 l: Räder Ø 300 mm, luftbereift,...
ab € 540,00 *
Nettopreis: € 450,00
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Die wichtigsten Bestimmungen für mobile Diesel Tankanlagen

Mobile Tankstationen für Dieselkraftstoff werden in vielen Betrieben eingesetzt. Die gesetzlichen Grundlagen werden in der ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) und dem GGBefG (Gefahrgutbeförderungsgesetz) geregelt. Wird der Behälter als ortsfeste Tankstation eingesetzt, gelten die Regeln für Eigenverbrauchstankstellen

Verwendung von mobilen Dieseltankanlagen bzw. Benzintankanlagen / IBC

Nach den Gefahrgutvorschriften gibt es die mobilen Tankanlagen gar nicht. Es handelt sich hierbei um Großpackmittel (IBC). Die Abkürzung IBC steht für Intermediate Bulk Container. IBC werden in verschiedenen Branchen für die Beförderung und die Lagerung, unter anderem von gefährlichen Gütern, eingesetzt. Sie werden mit flüssigen oder rieselfähigen Produkten, aber auch für lose Schüttung befüllt. Dazu gehören z. B. Kraftstoffe für die Betankung von Maschinen, Chemikalien, Abfallstoffe, Stäube, aber auch Lebensmittel, Kosmetik und Pharmazeutika. IBC umfassen ein Volumen von bis zu 3.000 Litern.

Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Unterabschnitt 1.1.3.1 c) ADR – Handwerkerregelung

Werden alle Freistellungsvoraussetzungen nach 1.1.3.1 c) ADR beachtet, erfolgt eine komplette gefahrgutrechtliche Freistellung, d.h. Gefahrgutvorschriften finden keine Anwendung mehr. Dies bedeutet für Land- und Forstwirtschafts-, Landschaftsbau- und Handwerks-Betriebe eine große Erleichterung, da sie die ansonsten für das Gefahrgut geltenden Bestimmungen nicht mehr anwenden müssen.

Es handelt sich dabei um: Verwendung einer bauartgeprüften Verpackung - Nichtbeachten von Kennzeichnungs und Bezettelungsvorschriften - Wegfall der Ausrüstungspflicht mit einem Feuerlöschgerät - Wegfall der Mitführpflicht eines Begleitpapiers (hier: Beförderungspapier)
Für die Praxis bedeutet diese Regelung eine wesentliche Erleichterung, da,gemäß RSEB 1-5.1 (Richtlinien zur,Durchführung der Gefahrgutverordnung,Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt),Lieferungen zum direkten Verbrauch bis,max. 450 Liter von den Vorschriften der,ADR befreit sind. Beförderungen zum direkten Verbrauch bedeutet, dass bis,zu 450 l auch im PKW zur Maschine gefahren werden dürfen. Sie dürfen dort, nicht abgestellt werden, sondern werden, sofort vertankt und verbraucht.

Prüfung oder Inspektion

Bei den mobilen Dieseltankstellen oder mobilen-Dieseltrolley's handelt es sich aus gefahrgutrechtlicher Sicht überwiegend um sogenannte Großpackmittel, auch IBC genannt. Der Hersteller selbst verwendet für diese Dieseltankanlagen zum Teil andere Bezeichnungen, wie z. B. Container oder Tank. Diese aus dem Gefahrgutrecht bekannten Bezeichnungen haben aber nichts mit der tatsächlich zutreffenden gefahrgutrechtlichen Verpackungsdefinition, nämlich Großpackmittel / IBC, zu tun.

An den verwendeten mobilen Dieseltankanlagen wird leider oftmals keine Prüfung oder eine Inspektion durch eine von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) anerkannten Inspektionsstelle für Großpackmittel (IBC), durchgeführt. Derartige Prüfungen und Inspektionen werden durch Verordnungen und Gesetze wie das ADR (Accord européen relatif au transort international des marchandises Dangereuses par Route), die GGVSEB und das GGBefG (Gefahrgutbeförderungsgesetz) vorgeschrieben und zwar jeweils in Abständen von 2 ½ und 5 Jahren – ab Herstellungsdatum.

Kontrollieren Sie doch einmal das Typenschild Ihrer mobilen Dieseltankanlage. Ist die letzte eingeschlagene Prüfung/Inspektion länger als 2½ Jahre her, so sollten Sie schnellstmöglich eine Prüfung/Inspektion durch eine anerkannte Inspektionsstelle durchführen lassen!

Die wichtigsten Bestimmungen für mobile Diesel Tankanlagen Mobile Tankstationen für Dieselkraftstoff werden in vielen Betrieben eingesetzt. Die gesetzlichen Grundlagen werden in der ADR... mehr erfahren »
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Mobile Dieseltankanlagen

Die wichtigsten Bestimmungen für mobile Diesel Tankanlagen

Mobile Tankstationen für Dieselkraftstoff werden in vielen Betrieben eingesetzt. Die gesetzlichen Grundlagen werden in der ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) und dem GGBefG (Gefahrgutbeförderungsgesetz) geregelt. Wird der Behälter als ortsfeste Tankstation eingesetzt, gelten die Regeln für Eigenverbrauchstankstellen

Verwendung von mobilen Dieseltankanlagen bzw. Benzintankanlagen / IBC

Nach den Gefahrgutvorschriften gibt es die mobilen Tankanlagen gar nicht. Es handelt sich hierbei um Großpackmittel (IBC). Die Abkürzung IBC steht für Intermediate Bulk Container. IBC werden in verschiedenen Branchen für die Beförderung und die Lagerung, unter anderem von gefährlichen Gütern, eingesetzt. Sie werden mit flüssigen oder rieselfähigen Produkten, aber auch für lose Schüttung befüllt. Dazu gehören z. B. Kraftstoffe für die Betankung von Maschinen, Chemikalien, Abfallstoffe, Stäube, aber auch Lebensmittel, Kosmetik und Pharmazeutika. IBC umfassen ein Volumen von bis zu 3.000 Litern.

Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Unterabschnitt 1.1.3.1 c) ADR – Handwerkerregelung

Werden alle Freistellungsvoraussetzungen nach 1.1.3.1 c) ADR beachtet, erfolgt eine komplette gefahrgutrechtliche Freistellung, d.h. Gefahrgutvorschriften finden keine Anwendung mehr. Dies bedeutet für Land- und Forstwirtschafts-, Landschaftsbau- und Handwerks-Betriebe eine große Erleichterung, da sie die ansonsten für das Gefahrgut geltenden Bestimmungen nicht mehr anwenden müssen.

Es handelt sich dabei um: Verwendung einer bauartgeprüften Verpackung - Nichtbeachten von Kennzeichnungs und Bezettelungsvorschriften - Wegfall der Ausrüstungspflicht mit einem Feuerlöschgerät - Wegfall der Mitführpflicht eines Begleitpapiers (hier: Beförderungspapier)
Für die Praxis bedeutet diese Regelung eine wesentliche Erleichterung, da,gemäß RSEB 1-5.1 (Richtlinien zur,Durchführung der Gefahrgutverordnung,Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt),Lieferungen zum direkten Verbrauch bis,max. 450 Liter von den Vorschriften der,ADR befreit sind. Beförderungen zum direkten Verbrauch bedeutet, dass bis,zu 450 l auch im PKW zur Maschine gefahren werden dürfen. Sie dürfen dort, nicht abgestellt werden, sondern werden, sofort vertankt und verbraucht.

Prüfung oder Inspektion

Bei den mobilen Dieseltankstellen oder mobilen-Dieseltrolley's handelt es sich aus gefahrgutrechtlicher Sicht überwiegend um sogenannte Großpackmittel, auch IBC genannt. Der Hersteller selbst verwendet für diese Dieseltankanlagen zum Teil andere Bezeichnungen, wie z. B. Container oder Tank. Diese aus dem Gefahrgutrecht bekannten Bezeichnungen haben aber nichts mit der tatsächlich zutreffenden gefahrgutrechtlichen Verpackungsdefinition, nämlich Großpackmittel / IBC, zu tun.

An den verwendeten mobilen Dieseltankanlagen wird leider oftmals keine Prüfung oder eine Inspektion durch eine von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) anerkannten Inspektionsstelle für Großpackmittel (IBC), durchgeführt. Derartige Prüfungen und Inspektionen werden durch Verordnungen und Gesetze wie das ADR (Accord européen relatif au transort international des marchandises Dangereuses par Route), die GGVSEB und das GGBefG (Gefahrgutbeförderungsgesetz) vorgeschrieben und zwar jeweils in Abständen von 2 ½ und 5 Jahren – ab Herstellungsdatum.

Kontrollieren Sie doch einmal das Typenschild Ihrer mobilen Dieseltankanlage. Ist die letzte eingeschlagene Prüfung/Inspektion länger als 2½ Jahre her, so sollten Sie schnellstmöglich eine Prüfung/Inspektion durch eine anerkannte Inspektionsstelle durchführen lassen!

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