Heizöltankanlagen
Heizöltanks - die wichtigsten Bestimmungen
BERGER-Sicherheitstanks der Baureihen GT 35 und KT dürfen außerhalb von Wasserschutzgebieten ohne Auffangwanne aufgestellt werden, wenn sie auf einem flüssigkeitsdichten Boden mit 1 cm Aufkantung stehen. Dies kann z.B. mit R1-Dichtflächenelementen problemlos umgesetzt werden. Diese Regelung gilt für Einzeltanks und Batterieanlagen. Für die Aufstellung in Wasserschutzgebieten bieten wir BERGERSicherheitstanks DWT an. Sie sparen damit Platz und Bauaufwand gegenüber einem gemauerten Auffangraum.
Aufstellbedingungen für GFK Sicherheitstanks
Aufstellraum
- Im Heizungsraum können bis zu 5.000 Liter gelagert werden, wobei ein Mindestabstand zum Brenner von 1,0 m eingehalten werden muss (kürzere Abstände sind möglich, wenn ein Strahlungsschutz angebrach wird).
- Bei Lagermengen über 5.000 Liter ist ein separater Öllagerraum erforderlich
- Bauliche Voraussetzungen
- flüssigkeitsdichter und tragfähiger Boden, mit 1 cm Aufkantung, z.B. R1-Dichtflächenelemente
- bei DWT werden keine besonderen Anforderungen an die Bodendichtheit gestellt.
Weitgehende besondere Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
Wandabstände
Die Wandabstände müssen an einer Seite mind. 40 cm und an den anderen Seiten mindestens 5 cm betragen. Beim DWT mit Leckanzeigegerät ist bei Einzeltankaufsstellung ein Abstand zu den Wänden nicht erforderlich. Die Rohrleitungen müssen generell zugänglich sein.
Batterieanlage
Es können bis zu 5 Tanks zu einer Batterieanlage zusammengeschlossen werden. BERGER-Batterieanlagen sind mit einem nicht kommunizierenden Entnahmesystem ausgestattet, so dass ein gegenseitiges Aushebern verbundener Behälter ausgeschlosssen ist.
Zulassung
Die Zulassungen für installierte Tanks sind zeitlich unbegrenzt gültig. Alle Prüfzeichen und bauaufsichtlichen Zulassungen für Behälter werden (unabhängig vom Material) generell auf 5 Jahre ausgestellt und danach in der Regel jeweils um weitere 5 Jahre verängert.
Gültigkeit
Am 1. August 2017 ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wasssergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten. Sie vereinheitlicht bundesweit die Anforderungen und ersetzt die Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) der Länder. BERGER-Sicherheitstanks dürfen auch weiterhin außerhalb von Wasserschutzgebieten ohne Auffangwanne aufgestellt werden.